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   AG Berlin-Lichtenberg, 04.12.2007 - 6 C 179/07   

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https://dejure.org/2007,40205
AG Berlin-Lichtenberg, 04.12.2007 - 6 C 179/07 (https://dejure.org/2007,40205)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 04.12.2007 - 6 C 179/07 (https://dejure.org/2007,40205)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 6 C 179/07 (https://dejure.org/2007,40205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umstellung auf verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung während der laufenden Abrechnungsperiode; Einbau von Heizkostenverteilern; Kürzung der Heizkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 373/04

    Begriff des anderen zwingenden Grundes; Ermittlung des Heizenergieverbrauchs bei

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 04.12.2007 - 6 C 179/07
    Dabei ist die Konzeption der Heizungskostenverordnung zu berücksichtigen, wonach in Objekten mit zentralen Heizungsanlagen oder mit Wärmelieferung (Wärmecontracting) im Interesse eines sparsamen Umgangs mit Energie grundsätzlich nach dem konkreten Verbrauch der einzelnen Nutzer zu verteilen ist (§ 6 Abs. 1 Heizkostenverordnung, vgl. BGH NJW-RR 2006, Seite 232 ff.).

    Nach Aufhebung dieser Übergangsvorschrift steht nach Ansicht des Gerichts der Zweck der Heizkostenverordnung ganz im Vordergrund, im Interesse eines sparsamen Umgangs mit Energie eine möglichst genaue Verteilung der Heizkosten zu erreichen und diese Kosten dem Nutzer vor Augen zu führen (vgl. dazu BGH NJW-RR 2006, Seite 232 ff.).

    Eine Anwendung über den dort geregelten Bereich hinaus ist nicht gesperrt (vgl. auch BGH NJW-RR 2006, Seite 232, 234).

  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 04.12.2007 - 6 C 179/07
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnungen bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug einer Vorauszahlung (ständige Rechtsprechung zuletzt BGH NJW 2007, 1059 f.).

    Zu berücksichtigen ist insofern, dass eine Fehlerkorrektur hinsichtlich der formell Ordnungsgemäßheit der Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB möglich ist (BGH NJW 2007, Seite 1059 f.).

  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 04.12.2007 - 6 C 179/07
    Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung liegt vor, so dass die Fälligkeit der Nachzahlung nicht aus diesem Grund entfällt (BGHZ 113, 188, 194).
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